Geschlossene Fonds

Bei einem geschlossenen Fond (nach Kapitalanlagegesetzbuch) wird in ein feststehendes Projekt aus Sachwerten investiert. Der Fonds wird geschlossen, sobald die geplante Einzahlungssumme erreicht wird. Die Fondsanteile können vor Ablauf des geplanten Anlagezeitraums nicht zurückgegeben werden. Die Erlöse sind von der Entwicklung des feststehenden Projektes abhängig. Investiert wird in Sachwerte insbesondere in Immobilien, Schiffe, Windkraft- und Solaranlagen, Flugzeuge, Private-Equity-Beteiligungen und Infrastruktur. Der Vorteil eines geschlossenen Fonds ist, dass die Entwicklung unabhängig vom Aktien- und Anleihenmarkt ist und zur Verbesserung des eigenen Risiko-Rendite-Verhältnisses dienen kann. Der Nachteil ist, dass das Geld für einen längeren Zeitraum (ca. 10 Jahre) festgelegt ist ohne vorzeitige Verfügbarkeit und dass im Extremfall auch ein Totalverlust der Anlagesumme droht. Eine Anlage in geschlossene Fonds ist also mit einem höheren Risiko behaftet (Finanzen-Fit Risikoeinschätzung 6 bis 7) und sollte nur von Anlegern genutzt, die sich ausreichend über die Anlage informiert haben und die einen Totalverlust verkraften können. Abhängig von der Form der Anlage sind die Erlöse als Einkünfte aus Gewerbebetrieben (Schiffe, Windkraft- und Solaranlagen, Flugzeuge), als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Immobilien) oder als Einkünfte aus Kapitalvermögen (Private-Equity Fonds) zu versteuern. Dies kann in einigen Fällen zu Steuerersparnissen führen.