Kindergeld
Kindergeld
Das Kindergeld ist Teil des Familienleistungsausgleichs und soll bei den zusätzlichen Aufwänden für ein oder mehrere Kinder entlasten helfen. Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Aktuell beträgt es 250 Euro monatlich für jedes Kind. Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr und für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr (jeweils nach Antrag). Bei der Steuererklärung wird noch einmal berechnet, ob das Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag für den Steuerpflichtigen günstiger ist (was bei höheren Einkommen der Fall sein kann) und die günstigere Version wird automatisch in der Steuer angesetzt.
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Dieser kann maximal 250 Euro pro Kind und Monat betragen, zusätzlich können auch noch Leistungen für Bildung und Teilhabe (z.B. für Lehrmittel oder Schulessen) beantragt werden.
Weiterführende externe Links
Kindergeld: Anspruch, Höhe, Dauer (Arbeitsagentur)
Was Sie zum Kindergeld wissen möchten (Familienkasse-info.de)
Kinderzuschlag: Anspruch, Höhe, Dauer (Arbeitsagentur)
Was ist Kinderzuschlag? (familienportal.de)
Der KiZ-Lotse: Anspruch auf Kinderzuschlag ermitteln (arbeitsagentur.org)