Rente

Das deutsche Rentenwesen stuft auf der sogenannten Drei-Säulen-Strategie für die Rente, d.h. die Rentenzahlungen, die man erhält, können aus drei verschiedenen Quellen stammen. Es gibt immer wieder eine Diskussion um die sogenannte Rentenlücke, also dem Betrag, der einem bei Renteneintritt netto weniger zur Verfügung steht. Das muss nicht kritisch sein, da man im Alter auch weniger Steuerausgaben (Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung fallen z.B. weg) hat und ggf. auch Rücklagen oder abbezahltes Wohneigentum hat, man sollte sich aber trotzdem diesem Umstand bewusst sein und entsprechend planen und Vorsorge treffen.

Die gesetzliche Rente (Säule 1)

Die gesetzliche Rente (Säule 1)

Das gesetzliche Renteneintrittsalter steigt gerade an, ab Jahrgang 1964 gilt ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Früher bekommt man nur die Rente, falls man über 45 Jahre rentenversichert gewesen ist oder mit entsprechenden Abschlägen ab Vollendung des 63. Lebensjahres (mit mindestens 35 Jahren anrechenbarer Zeit in der Versicherung).

Die Betriebsrente (Säule 2)

Die Betriebsrente (Säule 2)

Jeder Betrieb ist inzwischen verpflichtet, eine Möglichkeit anzubieten eine Betriebsrente aufzubauen (kann auch extern erfolgen) und diese mit mindestens 15% der Anzahlungen des Arbeitnehmers zu bezuschussen (siehe auch Arbeitgeberzusatzleistungen).

Die private Rente (Säule 3)

Die private Rente (Säule 3)

Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, sich privat abzusichern durch Rentenversicherungen, die entweder staatlich gefördert werden (Riester-Rente oder Rürup-Rente), dann aber nachträglich versteuert werden müssen oder Rentenversicherungen, die nicht gefördert werden, dafür bei der Auszahlung nur mit dem Ertragsanteil (berechnet nach Alter bei Rentenbeginn: Bei 63 Jahren z.B. 20%) besteuert werden.

Die Rentenlücke

Die Rentenlücke

Die Rentenlücke bezeichnet den Unterschied zwischen dem letzten Nettogehalt und dem Nettoeinkommen durch die Rente. Als Faustregel geht man davon aus, dass 70 – 80 % des letzten Nettogehalts ausreichen, da einige Kosten im Alter auch wegfallen (z.B. die private Rentenvorsorge). Möglicherweise gibt es aber weitere Rücklagen oder man wohnt im abbezahlten Eigentum, so dass auch weniger ausreicht.

Tipp: Falls sich eine Rentenlücke ergibt und Sie zumindest die gesetzliche und die betriebliche Rente schon nutzen, prüfen Sie eine Sondereinzahlung in die gesetzliche Rente, bevor Sie sich weiter mit den privaten Vorsorgemöglichkeiten beschäftigen. Die gesetzliche Rente bietet die Möglichkeit für Sonderzahlungen entweder als Nachzahlungen für Zeiten, in denen man nicht rentenversichert war (z.B. Elternzeit, möglich bis zum 45. Lebensjahr) oder ab dem Alter von 50 Jahren zum Ausgleich von Abschlägen bei früherem Rentenbeginn. Die Verzinsung mit entsprechenden steuerlichen Vorteilen in der Einzahlphase und die entsprechende Rentengarantie ist aktuell besser als bei den meisten privaten Vorsorgemöglichkeiten.

Weiterführende Links (extern)

Die reguläre Altersrente (Deutsche Rentenversicherung)

Rentenrechner – ganz einfache Berechnung Ihrer Rente im Alter (smart-rechner.de) -Schnellrechner, nur sinnvoll bei gleichbleibendem Verdienst und stetigem Einzahlungsverlauf

Rentenrechner, Deutsche Rentenversicherung (n-heydorn.de) – Genauere Berechnung bei Eingabe des jährlichen Bruttoeinkommens

siehe Thema Betriebsrente bei den Arbeitgeberzusatzleistungen.

Rentenlückenrechner für Arbeitnehmer (Einfacher Rechner auf Grundlage des heutigen Bruttoverdienstes und der Steuermerkmale, rentenlueckenrechner.com)

Rentenlücke berechnen: Lücke zur Wunschrente ermitteln (Komplexerer Rechner mit Berücksichtigung der Wunschrente und der Rücklagen oder privaten Vorsorge) finanzfluss.de)

Rentenlücke berechnen: Die besten Tipps und Tricks gegen Altersarmut (Fitformoney.de)