Lohnersatzleistungen

Begriffsklärung

Lohnersatzleistungen

Lohnersatzleistungen sind Leistungen, die man von den Sozialversicherungsträgern erhält, wenn man vorübergehend nicht oder nur zum Teil arbeiten kann (d.h. man hat Geld für diesen Fall in die Versicherung eingezahlt und bekommt jetzt eine Leistung, da der Versicherungsfall eintritt). Wichtig zu wissen bei den Lohnersatzleistungen ist, dass die Leistungen steuerfrei gezahlt werden, aber bei der Einkommenssteuer dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen (d.h. sie erhöhen den Steuersatz, wenn man weitere Einkünfte hat, die versteuert werden müssen). Die Lohnersatzleistungen werden abhängig von der Art von unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern bezahlt.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld I wird im Fall einer Arbeitslosigkeit für 12 Monate bezahlt (vorausgesetzt man war vorher mindestens 24 Monate versicherungspflichtig). Ab 50 Jahren steigt die Länge der Zahlung in Schritten an, ab 58 Jahren bekommt man 24 Monate Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes entspricht 60% des letzten Nettolohnes (Maximalwert ist die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze). Mit Kindern werden 67% des Nettolohnes gezahlt. Maximal kann man aktuell ca. 3000 Euro an Arbeitslosengeld bekommen.

Kurzarbeitergeld

Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall ausgleichen, wenn der Arbeitgeber die regelmäßige Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen kürzen muss, und dies bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt hat. Dies kann zum Beispiel beim Saisongeschäft (Dachdecker im Winter) vorkommen. Das Kurzarbeitergeld wird nach ähnlichen Regeln wie das Arbeitslosengeld I gezahlt, d.h. auch hier kann es maximal ca. 3000 Euro pro Monat geben.

Insolvenzgeld

Insolvenzgeld

Das Insolvenzgeld wird auf Antrag, der innerhalb von zwei Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Arbeitnehmer gestellt werden muss, rückwirkend für drei Monate bezahlt und entspricht in der Regel der Höhe des letzten Nettolohnes (mit gewissen Obergrenzen).

Krankengeld

Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Höhe richtet sich nach dem regelmäßigen eigenen Einkommen. Das Krankengeld beträgt ca. 70 Prozent des Bruttogehalts (mit weiteren Einschränkungen und Obergrenzen). In den meisten Fällen zahlt die Krankenkasse Krankengeld ab dem Beginn der siebten Woche nach der ersten Krankschreibung, da normalerweise der Arbeitgeber die ersten 6 Wochen trägt.

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld

Beim Mutterschaftsgeld handelt es sich um die finanzielle Absicherung für die Zeit unmittelbar vor und nach der Geburt. Für diesen Zeitraum sieht das Mutterschutzgesetz ein Beschäftigungsverbot vor, das vor allem für den Zeitraum nach der Geburt besonders strikt geregelt ist. Gezahlt wird von der gesetzlichen Krankenkasse ein Betrag von maximal 13 Euro pro Tag und ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe des Nettoeinkommens (berechnet als Durchschnitt des Nettoeinkommens der letzten drei Monate) abzüglich der Zahlung der Krankenkasse.

Elterngeld

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung mit der Familien mit kleinen Kindern unterstützt werden sollen. Ziel ist es, die Einkommenslücke nach der Geburt zu schließen, um das Neugeborene selbst betreuen zu können. Das Elterngeld wird dabei maximal für 14 Monate gezahlt und pro Elternteil höchstens 12 Monate, die Aufteilung der Monate auf die Eltern ist dabei frei vorzunehmen. Das Elterngeld beträgt dabei in Abhängigkeit vom Einkommen vor der Elternzeit zwischen 300 und 1800 Euro pro Monat.

Verletztengeld

Verletztengeld

Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung und wird ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall oder eine Berufskrankheit handelt. Verletztengeld wird in Höhe von 80% des letzten Bruttoeinkommens bezahlt (im Gegensatz zum Krankengeld, wo es 70% des letzten Bruttoeinkommens gibt, siehe oben).

Übergangsgeld

Übergangsgeld

Das Übergangsgeld bekommt man, wenn man eine medizinische oder berufliche Rehabilitation macht, um wieder in den Job zurückzukehren. Es beträgt 68% des letzten Nettoeinkommens, bzw. 75%, wenn man mindestens ein Kind hat.