Vermögensanlagen

Als Vermögensanlagen werden Anlagen bezeichnet, bei der man einem Unternehmen Geld gegen eine entsprechende Entschädigung oder Gewinnbeteiligung leiht und die einer gesetzlichen Regelung im Vermögensanlagengesetz unterliegen. Dabei ist die Rendite sowie die Rückzahlung vom Erfolg des jeweiligen Unternehmens abhängig. Entsprechend haben diese Anlageformen ein höheres Risiko (Risikoeinschätzung Finanzen-Fit: Risikoklasse 6 und 7), aber auch entsprechende Chancen, insbesondere wenn man seine Anlagen auf verschiedene Anlageformen mit unterschiedlichen Risiken aufteilen möchte.

Geschlossene Beteiligung

Geschlossene Beteiligung

Diese Form der Anlage funktioniert ähnlich wie die geschlossenen Fonds nach Kapitalanlagegesetz, d.h. man beteiligt sich mit einer Einlage an einem Unternehmen und bekommt dafür eine Verzinsung und/oder eine Rückzahlung (ggf. mit Gewinn) am Ende der Laufzeit. Im Gegensatz zu geschlossenen Fonds nach KAGB gibt es hier weniger rechtliche Regelungen und Vorschriften.

Genussrechte

Genussrechte

Bei Genussrechten leiht man einem Unternehmen Geld im Austausch für eine Gewinnbeteiligung am Unternehmen mit fester oder variabler Verzinsung. Die Zinszahlung erfolgt nur, falls das Unternehmen auch einen Gewinn macht, ansonsten ist eine Aufholung (Nachzahlung) in den kommenden Jahren bei entsprechendem Gewinn möglich. Nach Ablauf eines vorgegebenen Zeitraums (mindestens 24 Monate) wird das Geld zurückgezahlt. Genussrechte können in Form von Genussscheinen börsenhandelsfähig verbrieft werden, dann gelten Sie aber als Wertpapiere mit entsprechend weitergehenden Regelungen.

Stille Beteiligung

Stille Beteiligung

Hierbei beteiligt man sich als stiller Gesellschafter mit einer Kapitalanlage an einem Unternehmen, ohne ein Mitspracherecht zu haben. Der stille Gesellschafter erhält eine gesetzlich vorgeschriebene und nicht ausschließbare Gewinnbeteiligung (eine Verlustbeteiligung kann ausgeschlossen werden). Es besteht der Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals in Form einer Abfindung. Hat man ein Mitspracherecht an Unternehmensentscheidungen vereinbart, spricht man von einer atypisch stillen Beteiligung.

Namensschuldverschreibung

Namensschuld-verschreibung

Bei der Namensschuldverschreibung leiht man einem Unternehmen Geld gegen einen fest verabredeten Zinssatz und eine feste Laufzeit ohne vorherige Verfügbarkeit. Die Schuldverschreibung wird auf den Namen des Verleihers (Gläubigers) ausgestellt und ist nur unter speziellen Bedingungen weiterreichbar. Eine bekannte Form der Namensschuldverschreibung ist der Sparbrief/Sparkassenbrief, dieser unterliegt durch die Einlagensicherung aber dem Kreditwesengesetz und ist damit auch weniger risikobehaftet.

Partiarische Darlehen

Partiarische Darlehen

Beim partiarischen Darlehen („Beteiligungsdarlehen“) erwirbt man eine Gewinnbeteiligung an einem Unternehmen, d.h. man bekommt einen festgelegten Anteil des Gewinns am Unternehmen ausbezahlt (Verlustbeteiligung ist ausgeschlossen). Eine zusätzlich vertraglich vereinbarte Verzinsung ist möglich, aber nicht notwendig. Nach Ablauf der Anlagezeit (zumeist 5 – 15 Jahre) wird das angelegte Geld zurückgezahlt.

Genossenschaftsanteile

Genossenschafts-anteile

Der Anleger wird Mitglied und Miteigentümer einer Genossenschaft. Hierbei kann man Förderleistungen der Genossenschaft (z.B. Einkaufsvorteile) in Anspruch nehmen und hat Stimmrecht in der Generalversammlung. Weiterhin gibt es eine Gewinnausschüttung, deren Höhe aber jährlich neu festgelegt werden kann (falls nicht anders vereinbart).

Crowdinvestment

Crowdinvestment

Beim Crowdinvestment („Schwarmfinanzierung“) kann man sich schon mit kleinen Summen (zumeist ab 250 Euro) an Unternehmen über eine digitale Plattform beteiligen. Dabei bekommt man eine Verzinsung und/oder eine Gewinnbeteiligung abhängig von der Anlageform. Hierbei werden häufig partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen oder Genussrechte als Anlageform benutzt.