Kinder sind etwas Wunderbares und natürlich nicht mit Geld aufzurechnen. Trotzdem gibt man aus rein finanzieller Hinsicht in Deutschland im Durchschnitt für ein Kind bis zum 18. Lebensjahr ca. 130.000 Euro aus und bekommt über das Kindergeld nur ca. 50.000 Euro zurück. Da ist es gut, dass man in gewisse Ausgabenbereichen noch staatliche Unterstützung bekommen kann.
Kinderbetreuung
Kinderbetreuung
2/3 der Kinderbetreuungskosten (also z.B. Kindergarten, Hort, Babysitter, Beaufsichtigung) in Höhe von bis zu 6000 Euro sind als Sonderausgaben bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres bei der Steuer absetzbar (also kann man bis zu 4000 Euro (2/3 von 6000) angeben).
Aus- und Fortbildung
Aus- und Fortbildung
Falls Ihr Kind über 18 Jahre alt ist, aber schon ausgezogen ist und Sie jetzt Unterhalt bezahlen (und noch Kindergeld beziehen), können Sie pro Jahr immerhin 924 Euro Ausbildungsfreibetrag ansetzen. Falls Sie kein Kindergeld mehr beziehen, können Sie bis zu 9.408 Euro pro Jahr an Unterhaltszahlungen für Ihr Kind steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Taschengeld & Freizeit
Taschengeld & Freizeit
Hier kann ich leider nichts direkt sparen, für die Höhe des Taschengeldes kann ich mich aber an einigen Leitfäden orientieren, damit die Kinder lernen mit Geld verantwortlich umzugehen, aber auch einem dem Lebensalter entsprechenden Anteil für die eigenen Wünsche bekommen.
Weitere Ausgaben
Weitere Ausgaben
Die weiteren Ausgaben für Kinder z.B. in den Bereichen Ernährung, Kleidung und Urlaub sind in den allgemeinen Haushaltskosten (und den entsprechenden Kategorien) enthalten und werden hier nicht gesondert behandelt.