Mieteinnahmen
Mieteinnahmen
Sie haben etwas zu vermieten (z.B. Ferienhaus, Wohnung, Grundstück, Garage). Hervorragend, damit lassen sich zusätzliche Einnahmen erzielen, die aber natürlich auch versteuert werden müssen (als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) und damit mit ihrem persönlichen Steuersatz belastet werden. Ihre Steuerlast lässt sich aber dadurch verringern, dass Sie alle Ausgaben rund um die vermietete Sache (Anschaffungs- und Renovierungskosten, Reparaturkosten etc.) entweder als Abschreibung über die Nutzungsjahre verteilen oder teilweise auch direkt gegen die Einnahmen ansetzen können. Für sehr niedrige Mieteinnahmen gibt es sogar Bagatellgrenzen, bei der sie nichts versteuern müssen. Diese liegen
- für eine zeitweise Untervermietung bei 520 € pro Jahr (abzüglich der Werbungskosten).
- Für eine dauerhafte Vermietung bei 410 € pro Jahr (abzüglich der Werbungskosten).
Zusätzlich gilt noch bis zu einer Höchstgrenze von 820 € pro Jahr ein ermäßigter Steuersatz.