Zinsen & Dividenden
Zinsen & Dividenden
Zins-, Dividendenzahlungen oder auch Ausschüttungen ergeben sich normalerweise aus dem angelegte Vermögen. Alle Kapitaleinnahmen werden dabei pauschal besteuert mit 25% Abgeltungssteuer. Dazu kommt für einige noch Solidaritätszuschlag 5,5% auf den Steuerbetrag (entspricht +1,375%) und/oder Kirchensteuer (8% oder 9%) auf den Steuerbetrag abzüglich einer Ermäßigung (entspricht +1,435%, +1,62%), d.h. man zahlt im Maximalfall fast 28% an Steuern auf die Beträge.
Dafür gibt es einen Freibetrag von 801 Euro (Verheiratete: 1602 Euro), den man bei seiner Bank einreichen kann, damit das Geld ohne Steuerabzug überwiesen wird. Wer dies nicht macht, kann das Geld auch über die Steuererklärung zurückbekommen.
Für Geringverdiener (Einkünfte unterhalb des Grundfreibetrages + Sonderabzug + Freibetrag, gesamt etwas über 10.000 Euro im Jahr) gibt es auch die Möglichkeit, sich eine NV-Bescheinigung (Nicht-Veranlagungsbescheinigung) ausstellen zu lassen, so dass alle Kapitaleinkünfte für die nächsten drei Jahre nicht besteuert werden.
Weiterführende Links (extern)
So funktioniert die Abgeltungssteuer (finanztip.de)
Abgeltungssteuer-Rechner (finanz-tools.de)
NV-Formular (Bundesfinanzministerium)