Staatliche Zuschüsse

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmersparzulage

Die Arbeitnehmersparzulage gibt es in zwei Varianten, nämlich bei einem Bausparvertrag oder bei einem Investmentfond, die jeweils über vermögenswirksame Leistungen bespart werden. Hierbei ist es wichtig, dass der Arbeitgeber das Geld direkt in den Vertrag einzahlt, damit es anerkannt wird. Beim Bausparvertrag darf das versteuerte Einkommen nicht größer als 17.900 Euro (verheiratet: 35.800 Euro) sein, dann bekommt man zusätzlich 9% auf maximal 470 Euro (also 42,30 pro Jahr). Beim Investmentfond darf das versteuerte Einkommen nicht größer als 20.000 Euro (verheiratet: 40.000 Euro) sein, dann bekommt man zusätzlich 20% auf maximal 400 Euro (also 80 pro Jahr). Beide Anlagen sind kombinierbar, so dass man auf einen maximalen Zuschuss von 122,30 Euro pro Jahr kommen kann.

Wohnungsbauprämie

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Unterstützung zur Erlangung von Wohneigentum, d.h. die Prämie wird auf einen Bausparvertrag zusätzlich eingezahlt. Dabei darf das versteuerte Einkommen nicht größer als 35.000 Euro (verheiratet: 70.000 Euro) sein. Dann werden pro Jahr Einzahlungen von 700 Euro mit 10% gefördert (also 70 Euro pro Jahr).

Wohngeld

Wohngeld

Grundsätzlich hat jeder einkommensschwache Bürger einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Das Wohngeld für Mieter heißt Mietzuschuss, während das Wohngeld für Eigentümer als Lastenzuschuss bezeichnet wird. Die Berechnungsmethode ist komplex, da sie von verschiedenen Faktoren (Bruttoeinkommen, Haushaltsmitglieder, Wohnort, steuerliche Abzüge etc.) abhängt, als Faustregel kann man aber sagen, dass über 25.000 Euro Bruttoeinkommen für eine alleinstehende Person oder über 50.000 Euro Bruttoeinkommen für 5 Haushaltsmitglieder ein zusätzliches Wohngeld wahrscheinlich ausschließt. Zum Wohngeld kommt ein aktuell noch ein Heizkostenzuschuss wegen der erhöhten Heizkosten hinzu. Ob man einen Anspruch hat, kann man nach Eingabe einiger Daten berechnen.

Riester-Rente

Riester-Rente

Die sogenannte Riester-Rente ist eine Zulage des Staates zu einem geförderten Altersvorsorgeprodukt. Dabei wird auf eigene Einzahlungen von 4% des Bruttogehalts (max. 2100 Euro pro Jahr) eine Förderung von 175 Euro und pro Kind noch einmal 300 Euro (bzw. 185 Euro, falls das Kind vor dem 01.01.2008 geboren wurde) gewährt. Die Riester-Rente ist gerade politisch in der Diskussion, da sie relativ unflexibel ist und auf Grund der Garantiezusagen mit hohen Verwaltungskosten belegt ist. Nichtsdestotrotz sollte man sich dies für seine persönliche Situation einmal durchrechnen, da insbesondere Geringverdiener mit Kindern (auf Grund der Förderung) und Gutverdiener (auf Grund der steuerlichen Entlastungsmöglichkeiten) hiervon profitieren können.

Rürup-Rente

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente (oder auch Basisrente) genannt, passt nicht ganz in diese Kategorie, da es hier keine direkten Zuschüsse gibt, sondern man die Renteneinzahlungen steuerlich absetzen kann. Damit lohnt sie sich insbesondere für Gutverdiener mit höheren Steuersätzen oder Selbstständigen, die die Riester-Rente nicht nutzen können. Dies erkauft man aber mit einerseits einer geringen Flexibilität (die Rürup-Rente ist nur zur Altersverrentung auszahlbar) und einer nachgelagerten Versteuerung (d.h. die Altersrente wird versteuert). Auch hier lohnt es sich, eine detaillierte Berechnung zu machen, insbesondere wenn man sowieso in die Altersvorsorge investieren will. Die Rürup-Rente gibt es (wie die Riester-Rente) als klassische, als fondsgebundene Rentenversicherung oder als Fondssparplan.

Weiterführende Links (extern)

Alles zu Riester und zur Riester-Förderung (Deutsche Rentenversicherung)

Diese Riester-Rente passt zu Dir (Finanztip)

Riester-Rechner (Deutsche Rentenversicherung)

Rürup-Rente: Lohnt sich das?  (Fidor.de)

Nur für Selbstständige eine Option (Finanztip)

Rürup-Rechner (Check24)
+ Vergleich auch mit Riester-Rente und privater Rentenversicherung
Übersicht am Schluss natürlich nur mit Versicherern, die bei Check24 im Angebot sind, also kein vollständiger Marktüberblick