Arbeitgeberzusatzleistungen

Begriffsklärung

Arbeitgeberzusatz-leistungen

Arbeitgeber bieten häufig Zusatzleistungen an, um Mitarbeiter zu gewinnen oder die Mitarbeiterbindung zu verbessern. Hierbei sind einzelne Arbeitgeberleistungen staatlich unterstützt oder gefördert (Betriebsrente, Vermögenswirksame Leistungen) und in vorgegebenen Grenzen steuerfrei (z.B. bei Sachwerten oder Geschenken). Wir stellen hier die typischsten Fälle der Arbeitgeberzusatzleistungen dar, aber dabei gibt es natürlich eine große Bandbreite, nachfragen lohnt sich.

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, nach dem Betriebsrentengesetz eine Möglichkeit anzubieten, um eine Betriebsrente aufzubauen. Hierbei muss der Arbeitgeber mindestens einen Zuschuss von 15% zu dem Betrag geben, den der Arbeitnehmer im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine der möglichen Formen der betrieblichen Altersvorsorge einzahlt (der Arbeitgeber darf dabei über die möglichen Formen entscheiden).

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Regelmäßige Sonderzahlungen, die vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt werden. Diese leistet er entweder freiwillig oder aufgrund einer Regelung in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen oder Festsetzungen nach dem Heimarbeitsgesetz. Dabei überweist Ihr Arbeitgeber den Bonus nicht zusammen mit Ihrem Lohn bzw. Gehalt, sondern zahlt monatlich auf eine Sparanlage Ihrer Wahl ein. Mögliche Sparformen können sein:

  • der Bausparvertrag,
  • die Tilgung eines Baukredits oder
  • Fond- oder Banksparpläne.

Die Höchstgrenze der Förderung durch den Arbeitgeber beträgt dabei 40 Euro pro Monat. Auch wenn der Arbeitgeber keine VL zahlt, kann es sinnvoll sein, den Arbeitgeber Geld vom eigenen Gehalt auf eine der angegebenen Möglichkeiten überweisen zu lassen, da man dadurch staatliche Förderungen (siehe Arbeitgebersparzulage) bekommen kann.

Mobilität

Mobilität

Im Rahmen der Mobilität der Mitarbeiter zum Erreichen des Arbeitsplatzes gibt es häufig Angebote des Arbeitgebers in Form von Dienstwagen, Dienstfahrrad (immer häufiger mit Elektromotoren) oder verbilligte/gesponserte ÖPNV-Tickets. Beachten muss man hier die steuerlichen Besonderheiten bei privater Nutzung (z.B. 1%-Regelung bei konventionellen Dienstwagen).

Betriebliche Gesundheitsförderung

Betriebliche Gesundheitsförderung

Arbeitgeber dürfen zur betrieblichen Gesundheitsförderung 600,00 € jährlich steuerfrei je Mitarbeiter aufwenden.

Versicherungen

Versicherungen

Arbeitgeber können für ihre Mitarbeiter Versicherungen abschließen, die im betrieblichen aber auch privaten Bereich genutzt werden können (Beispiel: Unfallversicherung, Pflegezusatzversicherung, Reise- und Gepäckversicherung).

Sachwerte/Gutscheine

Sachwerte/Gutscheine

In jedem Monat darf für Mitarbeiter ein (Geschenk-)gutschein bis zur Freigrenze von 50 Euro (inkl. Umsatzsteuer) als steuerfreier Sachbezug überreicht werden. Aufmerksamkeiten sind als Sachzuwendungen für besondere persönliche Ereignisse des Arbeitnehmers bis zu einem Wert von 60 Euro (inkl. Umsatzsteuer) lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.