04.09. Das dritte Entlastungspaket
Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket beschlossen. Folgende Maßnahmen für Privatleute wurden beschlossen:
- Rentnerinnen und Rentner erhalten Einmalzahlung von 300 Euro.
- Studierende bekommen einmalig 200 Euro.
- Wohngeldberechtigte erhalten zusätzlichen Heizkostenzuschuss von 415 Euro.
- Schaffung eines neuen bundesweit gültiges Nahverkehrsticket. Ziel sei eine Preisspanne zwischen 49 und 69 Euro im Monat, heißt es. Die Länder müssen der Finanzierung noch zustimmen.
- Kindergeld steigt ab 2023 um 18 Euro monatlich für das erste und zweite Kind .
- Einführung des Bürgergelds (Nachfolge Hartz IV) ab 01.01.2023 und Erhöhung auf rund 500 Euro in der Grundsicherung (heute 449 Euro).
- Ein Basisverbrauch für Strom soll mit einem Preisdeckel belegt werden (genaue Ausgestaltung ist noch unklar).
Ab 01.09. Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro wird ausgezahlt
Die Energiepreispauschale wird im September 2022 automatisch mit dem Gehalt ausgezahlt. Der Bonus ist aber steuerpflichtig, wird also dabei mit dem individuellem Steuersatz versteuert, d.h. es kann bis ca. 50% Abzüge kommen (individueller Steuersatz + anteilige Sozialausgaben + evtl. Kirchensteuer). Die Auszahlung erfolgt automatisch vom Arbeitgeber, wenn man im September 2022 beschäftigt ist. Für alle, für die dies nicht zutrifft (z.B. Rentner & Studenten), gibt es aber hier aber auch eine Option auf die Pauschale. Man muss nur im Jahr 2022 einkommenssteuerpflichtig beschäftigt gewesen sein, dann kann man sich das Geld über die Steuererklärung für das Jahr 2022 auszahlen lassen.
01.09. Tankrabatt und 9-Euro-Ticket enden
Der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket (eingeführt am 01.06.2022) sind ausgelaufen. Aktuell gibt es noch keine Nachfolgeregelungen, d.h. die Mobilität ist wieder teurer geworden. Es gibt Diskussionen über die Einführung eines 49- oder 69-Euro-Tickets (ggf. auch nur pro Bundesland) und eine mögliche Erhöhung der Pendlerpauschale, bisher sind aber noch keine Beschlüsse verkündet worden.